Per einstweiliger Verfügung hat das DFB-Sportgericht der Forderung der beiden VfLs stattgegeben: Das Pokalachtelfinale Arminia Bielefeld gegen SpVgg. Unterhaching ist abgesagt worden. In einem gemeinsamen Rechtsersuchen hatten die beiden VfLs argumentiert, ein solches Aufeinandertreffen sei "nicht pokalwürdig" und dürfe daher nicht ausgetragen werden. Zwei Mannschaften "mit derart wenig Charme auch noch gegeneinander spielen zu lassen, verstößt gegen sämtliche Regeln des guten Geschmacks und verhöhnt den hehren Gedanken des Pokalwettbewerbs", so die VfL-Rechtsanwälte. Dieser Sichtweise folgten die DFB-Justitiare einstimmig: "Wer sowas ausgelost hat, hat einen Lattenschuss", steht in ihrem Urteil.
Die VfLs hatten angeboten, stattdessen ein Achtelfinale VfL-VfL zu bestreiten und die Einnahmen den Einwohnern von Bielefeld und Unterhaching zu spenden, "damit es denen zu Weihnachten wenigstens einmal etwas besser geht", sagte VfL-Manager Peter Pander. Kollege Lothar Gans aus Osnabrück ergänzte: "Das ist nicht nur klasse für Bielefeld und Unterhaching, sondern für alle Fußballfans: Wer will schon so ein Scheißspiel sehen? Da können doch besser wirklich große Mannschaften gegeneinder antreten!" Ob es wirklich zu dem ersehnten Aufeinandertreffen - dann an der Bremer Brücke - kommt, ist noch unklar. Darüber tagen die DFB-Gremien am kommenden Freitag.
Dienstag, 20. Dezember 2005
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