Der Beschwerdeführer FC St. Pauli konnte sich mit seinem Einspruch gegen die Spielwertung der 2:3-Hinspielniederlage gegen den VfL leider nicht durchsetzen - obwohl sich selbst die Lila-Weißen zuletzt für eine Wiederholung stark gemacht hatte. Das DFB-Sportgericht gab diesem Einspruch in der Verhandlung heute einstimmig nicht statt, weil die Paulianer keine stichhaltigen Beweise für eine Manipulation vorlegen konnte. Der umstrittene Schiedsrichter Robert Hoyzer hatte damals den St. Pauli-Spieler Militic vom Platz gestellt, und der 3:2-Siegtreffer der VfLer fiel durch einen fragwürdigen Foulelfmeter in der Schlussphase.
VfL-Manager Lothar Gans hatte auch auf eine Wiederholung des Spiels gedrängt, weil die Osnabrücker über ein Wiederholungsspiel ihr Torverhältnis aufzubessern gedachten. "Nun müssen wir eben morgen gegen St. Pauli das Rückspiel doppelt so hoch gewinnen", blickt Gans zwar ein wenig schockiert nach Frankfurt, aber zuversichtlich auf das morgige Heimspiel an der Bremer Brücke.
Freitag, 25. Februar 2005
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen